Zinsgleitklausel

Zinsgleitklausel
Zinsgleitklausel,
 
Bankwesen: vertragliche Vereinbarung, wonach der Zinssatz für eine Schuld (z. B. Kredit) oder Forderung (z. B. Spareinlage) nach einer bestimmten Laufzeit oder bei bestimmten Veränderungen von Referenzzinssätzen (z. B. Diskontsatz, Fibor oder Libor) an die veränderten Kapitalmarktverhältnisse angepasst wird. Im Wertpapierbereich ist dies charakteristisch für Floating rate notes. Durch Vereinbarung derartiger Zinsanpassungsklauseln versuchen Banken, Zinsänderungsrisiken auf Bankkunden zu übertragen. Zinsgleitklauseln stehen im Gegensatz zur Vereinbarung von über die gesamte Laufzeit festgelegten Zinssätzen (Zinsfestschreibung). Als Zinsgleitklausel wird auch die Bindung des Zinssatzes an einen Preisindex bezeichnet (Indexierung).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Zinsgleitklausel — Vereinbarung in einem Kreditvertrag, mit der das Risiko bzw. die Chance einer Zinsänderung auf den Kreditnehmer übertragen wird. Der Kreditzinssatz wird in regelmäßigen Abständen an einen Leitzins angepasst. Vgl. auch ⇡ Roll over Kredit …   Lexikon der Economics

  • Indexierung — Indexkopplung; Teuerungsausgleich; Wertsicherung; Indexkoppelung; Indexbindung; Inflationsausgleich * * * In|de|xie|rung 〈f. 20〉 1. das Indexieren 2. 〈EDV〉 2.1 Verfahren der Kennzeichnung, bei dem einem Dokument bestimmte vorher festgelegte… …   Universal-Lexikon

  • Kreditrisiko — 1. Begriff: Spezifisches Wagnis der Geschäftsbanken bei Gewährung von Krediten: Forderungsausfallrisiko (Bonitätsrisiko), das in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zins und Tilgungszahlungen besteht,… …   Lexikon der Economics

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