- Zinsgleitklausel
- Zinsgleitklausel,Bankwesen: vertragliche Vereinbarung, wonach der Zinssatz für eine Schuld (z. B. Kredit) oder Forderung (z. B. Spareinlage) nach einer bestimmten Laufzeit oder bei bestimmten Veränderungen von Referenzzinssätzen (z. B. Diskontsatz, Fibor oder Libor) an die veränderten Kapitalmarktverhältnisse angepasst wird. Im Wertpapierbereich ist dies charakteristisch für Floating rate notes. Durch Vereinbarung derartiger Zinsanpassungsklauseln versuchen Banken, Zinsänderungsrisiken auf Bankkunden zu übertragen. Zinsgleitklauseln stehen im Gegensatz zur Vereinbarung von über die gesamte Laufzeit festgelegten Zinssätzen (Zinsfestschreibung). Als Zinsgleitklausel wird auch die Bindung des Zinssatzes an einen Preisindex bezeichnet (Indexierung).
Universal-Lexikon. 2012.